Die Riester Rente

Im Jahr 2002 wurde die Riester Rente im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Grund dafür war die immer größer werdende Rentenlücke. Aktuell (2020) haben wir in Deutschland ein Rentenniveau von gerade mal 45%. So niedrig wie in fast keinem anderen Land der EU.

Die staatlich geförderte Riester Rente soll nun diese Rentenlücke schließen, bzw. zumindest einen Teil davon. Damit das für den Arbeitnehmer einfacher wird, bzw. er selbst nicht so viel Kapital aufbringen muss, um die Rentenlücke zu schließen, gibt es vom Staat Zulagen und Steuervorteile.

Für Geringverdiener und Familien mit Kindern sind vor allem die staatlichen Zulagen sehr interessant und für Besserverdiener in der Regel der Steuervorteil. Dazu aber später mehr.

Lebenslange Rente

Wie die gesetzliche Rente wird auch die Riesterrente lebenslang ausgezahlt. Dies ist wichtig, da niemand weiß, wie lange man leben wird. Somit wird das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.

Zum Rentenbeginn kann man sich einmalig 30% des Kapitals auszahlen lassen. Der Rest musst als Rente ausgezahlt werden.

Eingezahlte Beiträge und Zulagen garantiert

Weiterhin ist es so, dass dir der Versicherer zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen garantieren muss. Das bedeutet für dich, dass du auf alle Fälle die „Rendite“ über die jährlichen Zulagen in deinem Vertrag sicher hast. So etwas gibt es aktuell bei keinem anderen Produkt.

Die Riester-Rente lohnt sich für (fast) jeden, der förderberechtigt ist.

Einzige Ausnahme: haben Sie heute schon die Gewissheit, dass Sie in der Rentenzeit auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind, ist es unnötig zu Riestern. Die Riester würde in diesem Fall auf die Grundsicherung angerechnet werden!

Besser ist es, schon vorzeitig vorzusorgen, so dass die staatliche Grundsicherung für Sie im Alter keine Rolle spielt!

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtig sind unter anderem folgende Personenkreise:

  • Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen Arbeiter und Angestellte, Mütter während der ersten drei Jahre Kindererziehungszeit, Selbständige die den Pflichtbeitrag (Stand 2018 18,6 %), Minijobber auf 450 €-Basis, welche sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben,
  • Beamte,
  • Richter,
  • Berufssoldaten

Von mittelbar Förderberechtigten spricht man bei folgenden Personen:

Personen, die nicht zu oben genannten Personenkreis zählen, können auch Riestern, wenn Sie mit einer förderberechtigten Person verheiratet sind. Sie schließen dann einen „Rucksackvertrag“ ab, zahlen hierfür mind. 120 € pro Jahr (10 € mtl.) und erhalten die gleiche Grundzulage wie der Förderberechtigte Ehepartner. Das bedeutet, dass z. B. auch Personen die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind (wie z. B. Ärzte, Anwälte oder Selbstständige) eine Riester-Rente abschließen können, wenn ihr Ehepartner förderberechtigt ist und ebenfalls eine Riester-Rente hat.

Welche staatlichen Förderungen gibt es bei der Riester-Rente?

Der Staat fördert die Riester-Rente mit Zulagen oder steuerlichen Vorteilen. Wichtig ist aber, dass die erhaltenen Zulagen auf die Steuervorteile angerechnet werden.

  • Grundzulage: 175€
  • Kinderzulage für Kinder geboren vor dem 01.01.2008: 185€
  • Kinderzulage für Kinder geboren nach dem 01.01.2008: 300€
  • Einmaliger Berufseinsteigerbonus für Menschen in der Ausbildung: 200€ (sofern bei Abschluss noch keine 25 Jahre alt)

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen sie von Ihrem sozialversicherungspflichtigem Vorjahreseinkommen 4 % wegsparen. Gemindert werden diese 4 % durch die Zulagen, auf die ein Anspruch besteht.

Wie sieht es mit dem Steuervorteil aus?

Zusätzlich zu den Zulagen können die Beiträge zur Riester Rente auch über die Steuererklärung in der Anlage AV  geltend gemacht werden. Maximal bis zu 2.100€ im Jahr. Sollte der sich daraus ergebende Steuervorteil die Höhe der Zulagen übersteigen, wird das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung anerkennen.

Beispiel:

Eine Bürokauffrau hat in Teilzeit ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen 2017 von 20.000 € erzielt. Sie hat 2 Kinder (beide vor 2008 geboren).

Somit müsste Sie folgenden Beitrag aufwenden, um in Genuss der vollen Förderung zu kommen: 4 % von 20.000 € = 800 € (maximal 2.100 €!)
800 € – Grundzulage von 175 € – Kinderzulage (2x 185 €) 370 € = 255 € jährlich
Diese Dame müsste somit 21,25 € monatlich in eine Riester-Rente einzahlen, um eine Förderung von 545 € jährlich zu erhalten. Hier sind die Zulagen entscheidend, da der Steuervorteil hier nicht greift.

Ein Diplomingenieur hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 65.000 € in 2017 erzielt. Er ist ledig und hat keine Kinder.

Somit lautet die Berechnung für ihn wie folgt:
4 % von 65.000 € = 2.600 € – somit greift die Maximalgrenze von 2.100 €!
2.100 € – Grundzulage von 175 € = 1.925 €
Der Herr müsste somit 160,42 € monatlich aufwenden, um die Grundzulage in Höhe von 175 € zu erhalten.

Bei einem solch einer Berechnung ist jedoch nicht die Zulage entscheidend, sondern der Steuervorteil!

Bei der Einkommensteuererklärung haben Sie dann die Möglichkeit, bis zu 2.100 € Beitrag (oder bis 2.160 € für verheiratete mit einem „Rucksackvertrag“) als Sonderausgabenabzug anzugeben. Dies vermindert ihr zu versteuerndes Einkommen und die Steuern, die Sie sich dadurch gespart haben, werden sogar im Einkommensteuerbescheid auf der ersten Seite ausgewiesen!

Beispiel:

Da sich bei der Bürokauffrau die Steuer nicht mehr auswirkt, betrachten wir nur noch den Diplomingenieur.

Dieser hat bei der Einkommensteuererklärung den vollen Beitrag von 2.100 € geltend gemacht. Somit vermindert sich dadurch seine zu zahlende Steuer um ca. 804 €. Diese 804 € vermindern sich noch um die Grundzulage, die dem Vertrag direkt gutgeschrieben wurde:

804 € – 175 € = 629 €

Diese 629 € erhält der Diplomingenieur als Steuerrückerstattung mit dem Einkommensteuerbescheid 2018. 

Somit hat auch dieser Herr eine staatliche Förderung von 38 %!

Was müssen Sie über die Riester-Rente in der Rentenphase wissen?

Die Riester-Rente wird normalerweise als Rente monatlich ausgezahlt. Sie haben jedoch zu Beginn der Rentenzahlung die Möglichkeit, sich 30 % als Kapitalzahlung und den Rest als Rente auszahlen zu lassen. Beides wird zu 100 % zu ihrem dann gültigen, persönlichen Steuersatz versteuert.

Riester Renten werden seit 2018 zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen voll angerechnet. Es wird ein Grundfreibetrag von 100 € monatlich für die Bezieher dieser Leistung gewährt. Ist eine Riester-Rente höher als 100 €, ist der übersteigende Betrag zu 30 % anrechnungsfrei.

Wie gefährden Sie ihre Zulagen/Steuervorteile?

Da die Riester-Rente staatlich gefördert wird, müssen Sie hier auch einige „Verhaltensregeln“ beachten!

  • Im Falle einer vorzeitigen Kündigung müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
  • Im Falle des Todes kann der Vertrag auf den Ehepartner übertragen werden. Sollte dies nicht möglich sein, so kann das Vertragsguthaben minus den Zulagen an die Erben ausgezahlt werden.

Welche möglichen Vertragsvarianten gibt es bei der Riester-Rente?

Die Riester-Rente gibt es mittlerweile als

  • fondsgebundene Rentenversicherung,
  • kapitalbildende Rentenversicherung,
  • Fondsinvestment,
  • Bausparvertrag,
  • Banksparplan