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Generationenberatung

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All diejenigen die beispielsweise noch keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, kein Testament oder eine Unternehmervollmacht besitzen und dies in Zukunft ändern möchten, haben die Möglichkeit diese Dokumente rechtzeitig und selbstbestimmt bei von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG empfohlenen Rechtsanwälten in Auftrag zu geben.

Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen aufgrund derer gerichtliche Betreuung angeordnet wird.

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Und eben auch die Möglichkeit, diese Dinge durch selbstgewählte Personen Ihres Vertrauens so regeln zu lassen, dass Ihre Vorstellungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Dafür braucht es Ihre Initiative durch rechtzeitige Erstellung rechtskonformer Vollmachten und Verfügungen.

Selbiges gilt für den Sterbefall. Wenn kein Testament erstellt wird greift die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Wer hier individuellen Regelungsbedarf hat, muss ein rechtskonformes Testament erstellen.

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