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Medizinische Vorsorge

Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie nicht mehr fähig sind, sich zu äußern.

Damit helfen Sie Angehörigen, Ihre Wertvorstellungen, lebenserhaltende oder verkürzende Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung u.v.m. mit besserem Gewissen für Sie in Ihrem Sinne zu regeln. Daher sollte jeder selbst seine Patientenverfügung vorher festlegen.

  • Wie können Sie sicher stellen, dass Ihre Patientenverfügung umgesetzt wird?
  • Welche Formulierung hebt Ihre Patientenverfügung ausßer Kraft?
  • Wie erfahren Sie die notwendigen Informationen um Ihre Patientenfervügung anzupassen?
  • Ist Ihre Patientenverfügung älter als 2 Jahre?

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Tipp:

Die Patientenverfügung regelt nur den medizinischen Teil und ist eine wichtige Ergänzung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, die den rechtlichen Teil festgelegt.

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